Mitglied im VS werden
- Wer kann VS-Mitglied werden?
- Mitgliedsbeitrag
- Grundsätze des VS
- Geschäftsordnung des VS
- Aufnahmeantrag
Zu diesen Themen gibt es auf den Seiten des Bundesverbandes stets aktuelle Informationen: https://kunst-kultur.verdi.de/literatur/vs/mitglied-werden
Wichtiger Hinweis zum Mitgliedsantrag:
Wenn Sie Mitglied im VS SACHSEN werden wollen, müssen Sie ver.di-Mitglied sein. Falls Sie noch nicht Mitglied in der ver.di sind, laden Sie sich zunächst den ver.di-Aufnahmeantrag hier herunter. Als Zweites laden Sie sich hier den Aufnahmeantrag für den Verband deutscher Schriftsteller*innen herunter. Senden Sie beide ausgefüllten Anträge an folgende Adresse (Anträge per Mail oder an andere Postadressen können nicht bearbeitet werden):
ver.di Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Fachbereich A
Bereich Medien, Kunst, Industrie
Karl-Liebknecht Str. 30-32
04107 Leipzig
In beiden Anträgen werden Ihre Beschäftigungsdaten und Ihr monatlicher Bruttoverdienst erfragt. Beitrag wird trotzdem nur einmal erhoben!
Mitgliedsbeitrag:
Freie Mitarbeitende, selbständig, freiberuflich oder arbeitnehmerähnlich tätige Personen zahlen jeweils einen Beitrag in Höhe von 1 % ihrer Einkünfte aus Tätigkeiten im Organisationsbereich von ver.di. Berechnungsgrundlage ist der Monatsdurchschnitt der steuerpflichtigen Einkünfte oder 75 % der
monatlichen Bruttoeinnahmen. Ist auf dieser Grundlage eine Beitragsberechnung nicht möglich, wird ein Beitrag von mindestens 15 Euro festgesetzt.
Rentner, Pensionäre, Vorruheständler und Erwerbslose zahlen 0,5 % des regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommens. Der
Mindestbeitrag beträgt 2,50 €. In diesem Fall besteht nur
eingeschränkter Rechtsschutz. Studierende zahlen ebenfalls einen Monatsbeitrag von 2.50 €. Auch hier besteht nur ein eingeschränkter Rechtsschutz.